Politische Ziele und Forderungen des Humanistischen Verbandes

Die religiöse und weltanschauliche Pluralität der Bevölkerung in Deutschland macht eine Weiterentwicklung des Religions- und Weltanschauungsrechts notwendig. Wir plädieren für die Einhaltung des im Grundgesetz verankerten staatlichen Neutralitätsgebotes und die Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Es gibt einen hohen Reformbedarf bei den gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen zur Regelung der finanziellen Verhältnisse zwischen diesen Gemeinschaften und dem Staat.
- In Bereichen der Öffentlichkeit, die der staatlichen Verantwortung unterliegen, muss Sorge dafür getragen werden, dass keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft bevorzugt oder benachteiligt wird. Dem widersprechen beispielsweise Zeichen religiöser oder weltanschaulicher Art in öffentlichen Schulen oder Gerichtsgebäuden. Bei staatlichen Trauer und Gedenkfeiern gilt es, die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung zu berücksichtigen.
- Wir fordern die Gleichbehandlung des Humanistischen Lebenskundeunterrichts mit dem Religionsunterricht, entsprechend der jeweiligen landesgesetzlichen Regelung. Perspektivisch favorisieren wir das Berliner Modell, in dem der Staat nicht mehr den Religions- und Weltanschauungsunterricht verantwortet.
- Eine Bevorzugung der christlichen Kirchen in den öffentlich-rechtlichen Medien widerspricht dem Prinzip der Gleichbehandlung. In der redaktionellen Berichterstattung wollen sich auch nicht-religiöse Menschen wiederfinden. Zur Sicherung ihrer Interessen ist eine Vertretung in den jeweiligen Rundfunkräten zu gewährleisten.
- Die seit 1803 erfolgenden staatlichen Ausgleichszahlungen für die Enteignung der Kirchengüter sind einzustellen. Es bedarf eines gleichberechtigten rechtlichen und finanziellen Rahmens für die stabile institutionelle Förderung der Träger weltanschaulicher Arbeit. Das betrifft den Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich wie auch die humanistische Beratung in Gefängnissen, Krankenhäusern oder der Bundeswehr.
- Der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat widerspricht dem Prinzip der Gleichbehandlung. Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (auch Körperschaften des öffentlichen Rechts) sollen stattdessen die Einziehung ihrer Mitgliedsbeiträge eigenverantwortlich durchführen
- Analog zu theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten und staatlich finanzierten kirchlichen Hochschulen fordern wir die Einrichtung von Lehrstühlen für Humanistik bzw. von humanistischen Hochschulen.
- Wir verteidigen das Recht auf Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Unheilbar erkrankte Menschen bedürfen der Möglichkeit des Zugangs zu einer angemessenen psychologischen Betreuung und Schmerztherapie, zu Hospizen und zur Palliativmedizin. Bei schmerzhaften und unheilbaren Krankheitsverläufen ist der Wunsch des Betroffenen nach einem ärztlich assistierten Suizid zu respektieren. Wir setzen uns dafür ein, dass in diesem Sinne eindeutige und verlässliche Rechtsgrundlagen geschaffen werden.